Die Begriffe faida u. homo faidosus finden sich im FrühMA vor allem in den fränk. Kapitularien u. den Rechten der Langobarden, Sachsen u. Friesen. Das langobardische Recht glossiert das volkssprachige Rechtsinstitut F. mit lat. hoc est inimicitia (Ed. Roth. 45, 74; vgl. auch schon Tacitus, Germania, c. 21) u. bringt damit zum Ausdruck, dass F. einen Zustand von Feindschaft zwischen den Familien des Rechtsbrechers u. des Verletzten darstellt, der sich über einen längeren Zeitraum durch ...
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