F. im weitesten Sinne ist jede Form von Grundbesitz, der ungeteilt einer bestimmten Familie erhalten bleiben soll. Im Gegensatz zum Familienfideikommiss beruhte diese Bindung bei F. im engeren Sinne aber nicht auf einem Rechtsgeschäft, sondern auf einem Hausgesetz, das die Erbfolge einer Familie des Hochadels (Adel) im Hinblick auf dieses Sondervermögen regelte. Die Bestätigung solcher Hausgesetze, die zunehmend neben der Unteilbarkeit des Grundbesitzes immer umfassendere Regelungen ...
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