F. bezeichnet zunächst einen „Zustand der Feindschaft zwischen zwei Parteien, die innerhalb derselben politischen Einheit oder Gesellschaft leben“ (Ch. Meyer, Freunde, 215), sodann das aus Feindschaft resultierende, in das Rechtssystem des Frankenreichs (Fränkisches Reich) u.a. „germ.“ (Teil-)Reiche sowie des röm.-dt. Reichs (Heiliges Römisches Reich) integrierte, eigenmächtige Streben nach Rache, wobei Rache ihrerseits als „Streben nach Vergeltung für erlittenes Unrecht“ ...
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Dem Stichwort Fehde ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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