Im Rahmen des vieldeutigen, über das Rechtliche hinaus gehenden Sammelbegriffs Frevel gehört der F. zur Deliktsgruppe der geringfügigen Verfehlungen. Schon früh wird F. (mnd. veltschade, mhd. Feldschade) oder auch Landbruch (mnd. lantbroke) in den Quellen mit Garten- u. Holzfrevel zu einer Deliktsgruppe vereinigt.In Norwegen war dafür der allgemeine Begriff Landnahme (landnám) gebräuchlich. F. umfasst eine Reihe von Tatbeständen, die als spezielle Formen der geringfügigen ...
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