F. ist die Wiederholung der Krönung (Erstkrönung) des Herrschers (Königskrönung; König) an einem kirchl. Feiertag (Ostern, Weihnachten, Pfingsten, Epiphanias, Himmelfahrt, Allerheiligen u.a.), die von einem ranghohen geistl. coronator (Bischof, Ebf.) nach einer feststehenden Liturgie vorgenommen wird. Auch Domweihe oder Umritt (Umfahrt, Umritt) konnten Anlässe für eine F. sein. Die F. hat eine Erstkrönung zur Voraussetzung. Die Salbung kann im Rahmen einer F. nicht erfolgen. Der Brauch ...
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