Entgegen der früheren Auffassung (Amira) scheint die Hinrichtung eines Missetäters (Missetat) durch die öffentliche Strafe des Verbrennens bei den Germanen unbekannt gewesen zu sein (Kaufmann, 1125). Von den Volksrechten kannten die Lex Visigothorum u. das Edictum Theodorici – im Anschluss an das röm., durch (alttestamentlich-)christlichen Einfluss geprägte Recht – die F. für einige Tatbestände v.a. des Sklavenstrafrechts (Nehlsen). Ein fränk. Kapitular von 789 sah – offensichtlich ...
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