Der F. war urspr. der für die Verwaltung des Fiskus, des Vermögens der Krone, zuständige Amtsträger, die ihm unterstellte Behörde war das F.at. Der F., im MA zuerst im Sizilien Kaiser Friedrichs II. eingeführt, wird in Frankreich u. im frühen 15. Jh. dann auch auf Reichsebene (procuratores fisci) übernommen, was mit dem steigenden Einfluss der am kgl. Hof tätigen Juristen zusammenhängen dürfte. Sowohl Dr. Bartolus aus Pisa, der urkundlich seit 1421 nachweisbare erste ReichsF., als ...
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