Das Wort F. (urspr. den Korb bezeichnend, der zur Aufbewahrung öffentlicher Gelder diente) ist in der Zeit des römischen Prinzipats zum Rechtsbegriff geworden. Er bezeichnete die dem jeweiligen Kaiser kraft Amtes, doch mit privatrechtlicher Verfügungsmacht zustehenden Güter u. Einkünfte (fiscus Caesaris). Er war scharf geschieden von dem sonstigen Staatsvermögen (aerarium), vor allem aber von dem persönlichen Privatvermögen des Kaisers (patrimonium). Das aerarium ging schließlich in ...
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