Ahd. vluhd; mhd. vluht, as. fluht, mnd. vlucht, westgerm. *fluhti-. F. erscheint in Rechtsquellen des MA in verschiedenen Bedeutungen: allg. F. aus Notstand, F. des Missetäters (Missetat), Fahnenflucht, unerlaubter Wegzug, Zufluchtsort für Vieh bei Schneefall (Schneefluchtrecht), Krieg (Kriegsfluchtrecht) u.a. Ereignissen (Belege in DRW III, 591f.). Im heutigen allg. Sprachgebrauch wird mit F. vorwiegend das freiwillige oder unfreiwillige Ausweichen vor einer drohenden Gefahr bezeichnet. ...
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