Unter F. im jur.-techn. Sinne ist jeder Zwang zur Herbeiführung eines Geständnisses oder einer Aussage im Rahmen des Beweisverfahrens (Beweis) zu verstehen. Sprachlich haben die im dt. Recht gebräuchlichsten Bezeichnungen „F.“ u. „Tortur“ ihren Ursprung im Lat. Das Wort F. geht auf das nachklassische poledrus – Fohlen zurück, das wiederum dem spätgriechischen πωλος – „Fohlen“ entsprach. Mit poledrus wurde schon im 5. Jh. ein F.gerät bezeichnet, das eine gewisse ...
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