1. F. (forderunge) bezeichnet jede Art von Anspruch oder Aufforderung, im bes. etwa die Ladung vor Gericht, die Herausforderung zum Zweikampf oder jede Klage schlechthin (z.B. die Totschlagsklage: Totschlag). Der Anspruchsberechtigte/Herausforderer/Kläger ist der forderer, seine Tätigkeit heißt fordern (lat. postulare, accusare, agere).2. Speziell im Schuldrecht verstand/versteht man unter F. das Recht des Gläubigers (gloubig, schuldherre, lat. creditor), vom Schuldner (schuldenaere, ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Forderung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.