Versteht man unter Fracht die Ladung, die auf der Grundlage eines Frachtvertrags gegen eine Vergütung durch einen Unternehmer befördert wird – im röm. Recht von der locatio conductio miterfasst –, dann gab es solche Rechtsverhältnisse im FrühMA allenfalls am Rande. Sowohl auf Binnengewässern (Binnenschifffahrt) als auch auf dem Landwege wurden Güter – wenn nicht von den Kaufleuten (Kaufmann, Kaufleute) selbst – überwiegend durch grundherrschaftliche Abhängige transportiert, die ...
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