Der latinisierte Begriff F. (auch fretus/freta) steht in den frühma. Rechtsquellen (Fränkisches Recht u. die davon beeinflussten Volksrechte der Alemannen, Baiern, Thüringer u. Friesen) für eine dem Fiskus gebührende Geldsumme, die in bestimmten Fällen zusätzlich zu der dem Verletzten oder dessen Familie als Unrechtsausgleich zu zahlenden Buße fällig wurde.Da Voraussetzungen u. Höhe des F. in den Rechtsquellen unterschiedlich ausgestaltet sind, lassen sich Inhalt u. Bedeutung des ...
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