Heute zumeist nur noch im übertragenen Sinne gebraucht, bezeichnet F. (oder Freiheitsbrief) eine Urkunde, in welcher einem einzelnen oder einer Personengesamtheit „Freiheiten“ (Freiheit), also bestimmte Rechte oder Privilegien, erteilt werden. Es haben sich mehrere Spezialbedeutungen herausgebildet: I. Urkunde über Freilassung oder freie Herkunft Nach röm. Recht war die Zusendung oder Übergabe eines F. ein Weg der Befreiung aus der Sklaverei. Die sog. manumissio per epistolam (D. ...
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