Das F. entzieht sich einer einheitlichen Begriffsbestimmung u. hat mehrere Bedeutungen.1. Es beschreibt zumeist ein von allen oder ganz bestimmten Abgaben u. dienbaren Leistungen befreites oder sonst privilegiertes Gut. In der Qualität war es inhaltlich u. regional sowie zeitlich für die Dauer des Bestandes nicht einheitlich festgeschrieben. Das urspr. nur Freien zustehende vrigoth, vryengude, fri gut, freygut, lat.: bonum liberum, lässt sich seit dem MA fast überall im Reich nachweisen.F. ...
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