Bei der F. gehen eine längere Zeit zwei Entwicklungslinien nebeneinander her, die erst im 19. Jh. miteinander verschmelzen (R. v. Hippel). Während die eine noch sehr jungen Ursprungs ist, aber bald zum Mittelpunkt des Strafensystems wurde, ist die andere zwar schon bis in die fränk. Zeit zurück zu verfolgen, war jedoch stets von untergeordneter Bedeutung geblieben u. wurde meist nur subsidiär eingesetzt. Sie war als eine von Obrigkeits wegen angeordnete oder geduldete Freiheitsentziehung ...
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