Dieses oberbayr. Rechtsbuch (Rechtsbücher) von 1328 in 278 Art. wurde ausweislich des Reimnachwortes von dem Fürsprecher Ruprecht von Freising verfasst (… is ist geschriben aus eines layen munde: Ruoprecht der vorsprech ist er genant, … er ist vorprech gewesen, das ist war, mer dann sechs und dreizzich jar. paideu auf land und auch in steten, da man in durch lantrecht hin hat gepeten …), der urkundlich aber nur ein einziges Mal (14.08.1319) greifbar ist, nämlich als Schiedsmann in einer ...
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