Fremde (F.) u. F.Recht als die sie erfassenden Normen sind unscharfe soziale, kulturelle, rel., polit. u. auch rechtl. Begriffe, die vielfältigen hist. Veränderungen unterlagen, von denen Recht u. Rechtsgeschichte nur einige – allerdings wichtige – Aspekte erfassen. Seit dem frühen MA findet sich die Bezeichnung F. in zahlreichen Variationen u. in der Unterscheidung „einheimisch“ bzw. „fremd/ausländisch“ in vielen Rechtsquellen des deutschsprachigen Raumes. Der F. kommt in der ...
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Dem Stichwort Fremde, Fremdenrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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