Die F. galt seit der Schrift des Göttinger Rechtshistorikers Herbert Meyer „F. und Mutterrecht“ (1927) neben der Muntehe (Munt, Muntwalt) u. der Kebsehe, als eine von drei Ehetypen des Germanischen Rechts. Lange Zeit sind die (Rechts-)Historiker Meyer gefolgt (so im Grundsatz auch noch Ogris in der Vorauflage) u. der Begriff der F. fand sogar Eingang in die nl., franz. u. angloamerik. Lit. Vor kurzem hat jedoch die Historikerin Andrea Esmyol – nach Vorarbeiten von Else Ebel u. Karl Josef ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Friedelehe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.