Zur ordentlichen Besetzung der Landgerichte u. Stadtgerichte im MA (Buchda, 1304f.) gehörte neben Richter (Schultheiß, Schulze) u. Schöffen ein F. (vrone bode, bodel, budellus, Büttel, praeco, nuncius, Weibel, uthkündiger, scherge u.a.; zur Verbreitung der Termini vgl. Karten u. Kommentar von Peters, 173–215, 290–303). Seine Amtsvorgänger in den Volksrechten trugen die Bezeichnungen wittiscalci (L. Burg.), apparitores (L. Rom. Burg., Ed. Theod.), sagio/sajo (Leg. Visig.), sculdahis, ...
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