F. (ahd. fruht o.ä.; von lat. fructus) sind die (wiederkehrenden) Erträgnisse einer Sache, die bestimmungsgemäß u. ohne Veränderung (des Wesens) der Muttersache aus dieser gewonnen werden (können). Man unterscheidet: F. einer körperlichen Sache (SachF.: Getreide, Tierjunges); F. eines Rechts (RechtsF.: Beute/Fang als F. von Jagd- und Fischereirechten); organische Erzeugnisse (natürliche F. i.w.S.), gleichgültig ob sie ohne menschliches Zutun (fructus naturales i.e.S.: Pilze, Sand) oder ...
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Dem Stichwort Früchte ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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