Die Absetzung u. Entmachtung eines Fürsten mit legalen Mitteln der Staatsgewalt diente immer der Konfliktregelung. Gemeint ist dabei nicht primär die Absetzung oder Verlassung eines Königs oder Stammesfürsten durch die Gefolgschaft, die ihren Ursprung im Widerstandsrecht u. dem Recht der Gefolgschaftsverweigerung hat, sondern das Procedere der kgl. Gewalt im Kampf gegen Widersacher aus den Reihen der Nobilität. Grundsätzlich wurde ein solches Verfahren von beiden Seiten als existentielle ...
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