Der Rechtsnatur nach gehörte die G. als Arbeitsstrafe zu den opera publica. Sie ist erstmalig nachweisbar 1502 für Spanien, 1511 für den Kirchenstaat (Rom 1471) u. 1516 für Frankreich. Seit Mitte des 16. Jh.s fand sie in fast allen ital. Stadtkommunen u. -republiken Anwendung (1536 Neapel, 1541 Mailand, 1545 Venedig). Von der Strafrechtspflege der Binnenstaaten in Süddeutschland (Baden, Württemberg, Bayern), Österreichs u. der Schweiz wurde sie im 17. Jh. übernommen. Die zur G. ...
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