G. kommt in der gemeinrechtlichen u. kameralistischen Literatur des 17. u. 18. Jh.s (Gemeines Recht; Kameralistik) vor. Unter G. wurden auch verstanden eine besondere Art von Bodenleihe (Leihe) u. das Recht des handwerklich-tätigen Gärtners (Nordostdeutschland). Als G. werden hier jedoch die Beziehungen zwischen dem Garteninhaber u. den Dorfgenossen (Dorf) verstanden (Bader). Dabei steht im Mittelpunkt die Wortbedeutung von Garten (ahd. gart, garto; asächs. gand; angls. geard; anord. garda, ...
Schlagwort
Dem Stichwort Gartenrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.