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Artikel Geburt
Band I

Geburt

Schumann, Eva

Auszug aus dem Inhalt von Geburt

Die G. stellt nicht nur die rechtl. bedeutsame Zäsur zwischen Leibesfrucht u. Mensch dar, sondern bildet auch den Anknüpfungspunkt für die familien-, standes- u. staatsangehörigkeitsrechtl. Zuordnung eines Menschen zu einer bestimmten Gemeinschaft. I. Rechtsfähigkeit Im Gegensatz zum röm. Recht (Cod. Just. 6.29.3) u. geltenden Recht (§ 1 BGB) war die Rechtsfähigkeit (insbes. Erbfähigkeit) bis weit in die NZ nicht an die Vollendung der G., sondern an die Lebensfähigkeit des Kindes ...

Verweise

Geburt verweist auf folgende Stichwörter
Abtreibung Adel Aussetzen eines Kindes Bauer Bayerische Kodifikationen des Naturrechtszeitalters Beschreien der Wände Buße Bürger Constitutio Criminalis Carolina Ebenbürtigkeit Ehe Eheliches Güterrecht Eisenacher Rechtsbuch Freie Germania Kindestötung Kursächsische Konstitutionen Lebensfähigkeit Leibesfrucht Missheirat Nahrung Namengebung Personalitätsprinzip Rechtsfähigkeit Schwangerschaft Staatsangehörigkeit Stände, Ständewesen Tötungsdelikte Unfreie Wasserweihe Wergeld Ärgere Hand

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Geburt:
Agnaten und Kognaten Allmende Beschreien der Wände Brauchtum und Recht Bürgerbuch Geselle Glocke Gürtel, Gürtung Haus Körperkraft Lebensfähigkeit Legitimation durch nachfolgende Ehe Lehrlinge, Lehrvertrag Markgenossenschaft Mutter Nacktheit Natio Naturalisation Personalitätsprinzip Personennamen Poenitentiar Publizität Rechtsfähigkeit

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.geburt

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