In den ma. dt. Qu. wird seit dem 13. Jh. der Begriff G. als Verbalabstraktum von (ge)fangen meist noch im Sinne von Gefangenschaft, Gefangennahme, aber mit der beginnenden amtlichen Verbrechensverfolgung auch schon im Sinne von Untersuchungshaft gebraucht, was dem carcer der lat. Qu. gleichkommt. Als sich etwa gegen Ende des 15. Jh.s einzelne Vorformen der modernen Freiheitsstrafen herauszubilden beginnen, nehmen beide Begriffe, Kerker u. G., zusätzlich die Bedeutung von Strafhäftling u. ...
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