Der G. als landesfürstliche Institution bildete sich im 16. Jh. heraus u. war zum Teil kollegialisch organisiert. Herrschaftsgeschichtlich steht diese Behörde in der Tradition der consiliarii, die sich innerhalb der fürstlichen Familia als besondere Gruppe im 13. Jh. herausgebildet hatten. Diese Gruppe von Räten war heterogen zusammengesetzt u. unterlag, nicht zuletzt aufgrund der königlichen bzw. fürstlichen Reiseherrschaft, einer starken Fluktuation. Die ma. Termini consiliarii, ...
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