HRG
Handwörterbuch
zur deutschen Rechtsgeschichte
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Kurzporträt
    • Die Herausgeber
    • HRG-Autoren
    • Die Redaktionen
  • Inhalt
    • Stichwörter
    • Schlagwörter
    • Beispielartikel
  • Service
    • F.A.Q.
    • Erscheinungsweise und Preise
    • Abkürzungsverzeichnis
    • Siglenverzeichnis
    • Zitierweise
    • Infodienst
  • Bestellen
Artikel Gelehrtes Recht
Band II

Gelehrtes Recht

Avenarius, Martin

Auszug aus dem Inhalt von Gelehrtes Recht

Der Ausdruck G. bezeichnet das an den Universitäten durch Lehre vermittelte Recht, für das im HochMA u. in der frühen NZ die akademisch gebildeten Juristen eintraten, u. das während der Rezeptionszeit (Rezeption des römischen Rechts) in Konkurrenz zu den verschiedenen lokalen Gewohnheitsrechten trat. Entsprechend hießen Gelehrte Richter diejenigen, die an den Universitäten studiert hatten, im Unterschied zu den Richtern an den Schöffengerichten. Die Quellen des G.s waren das röm., also ...

Verweise

Gelehrtes Recht verweist auf folgende Stichwörter
Aktenversendung Bologna Corpus Iuris Canonici Corpus Iuris Civilis Europa Gelehrte Richter Gelehrte Räte Gemeines Recht Gerichtsverfahren Glossatoren Italien Ius Commune Juristen, böse Christen Juristenfakultäten Juristenstand Kaiserrecht Kanonistik Kommentatoren Konsilien, Konsiliensammlungen Konstitutionen von Melfi Laienrichter Notar, Notariat Pavia Rechtsbücher Rechtsquellen Rechtssprache Reichskammergericht Rezeption des römischen Rechts Römisches Recht in der Gerichtspraxis Universitäten Verwaltung

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gelehrtes Recht:
Baltische Länder Gericht Germanisches Recht Juristenstand Kaiser, Kaisertum (Neuzeit) Kammergericht, königliches Kammergericht, preußisches Kleve Kriegsartikel Leibeigenschaft Populäre Rechtsliteratur Privatrechtssysteme Rat, Ratschlag

Schlagwörter

Dem Stichwort Gelehrtes Recht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gelehrtes Recht; Ius commune; Gemeines Recht; Kammergerichte; Rezeption;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.gelehrtes_recht

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten
5,56 €*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2022 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück