Der Ausdruck G. bezeichnet das an den Universitäten durch Lehre vermittelte Recht, für das im HochMA u. in der frühen NZ die akademisch gebildeten Juristen eintraten, u. das während der Rezeptionszeit (Rezeption des römischen Rechts) in Konkurrenz zu den verschiedenen lokalen Gewohnheitsrechten trat. Entsprechend hießen Gelehrte Richter diejenigen, die an den Universitäten studiert hatten, im Unterschied zu den Richtern an den Schöffengerichten.Die Quellen des G.s waren das röm., also ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Gelehrtes Recht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten 6,63 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.