G. (Gelübde, Gelob, Gelobe, Geloben, Gelobs, Gelobung, Gelobzucht, Gelof, Gelofnes, Geloffenis, Gelovede, Geloven, Gelovte, Gelubtnus, Gelübdung, Gelübdnis, Glüpt usw., auch ohne Vorsilbe „Ge“) ist vor allem ein verpflichtendes Versprechen auf mehr oder minder feierliche Weise. Der Gelobende bringt sein Einverständnis zum Ausdruck. Allgemeinere Bedeutung von geloben oder loben ist deswegen überhaupt die Zustimmung, die Anerkennung eines Aktes als rechtens. Beispiele dafür sind der ...
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