G. ist ein Begriff der rechts- und verfassungsgeschichtlichen Forschung des ausgehenden 18. und 19. Jh.s. Justus Möser, Karl Friedrich Eichhorn, Friedrich Karl von Savigny, Jacob Grimm, Carl Theodor Welcker, Georg Waitz, Georg Ludwig von Maurer, Otto von Gierke, Paul Roth, Heinrich Brunner, Philipp Heck u.a.m. nahmen an, dass der ma. Staat durch das Königtum repräsentiert wurde und dass die G. den einheitlichen, staatstragenden Untertanenverband, „die breite Masse und (den) Kern des ...
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