In den Heeren des 17. Jh.s ersetzten zunehmend sog. Auditoren bzw. Auditeure (span.-frz. von lat. audire: „hören“) die Schultheißen als Sachwalter des Rechts im Regiment (Heeresgericht). In der Regel studierte Juristen, führten diese das Verfahren, hatten jedoch keine richterliche Funktion und blieben abhängig vom Regimentschef als Gerichtsherrn. Nach dem Vorbild der Span. Niederlande (1587) und Schwedens (1621) wurde daher sowohl im Reichsheer (vor 1649) wie auch in den Territorien ...
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