G. ist ein stark zentralisiertes Verw.sregime, welches in Kriegs- und Krisenzeiten bzw. zur Überwindung derselben eingerichtet wurde (daher auch „Übergangsverwaltung“ – vgl. Knemeyer, 342). Der Begriff gouverneur (lat. gubernator [Gubernium, Gubernator]) f. „Statthalter, Befehlshaber“ wurde gegen Ende des 16. Jh.s aus der franz. Verw.ssprache in das Dt. übernommen (Pfeifer, 465). Solche Verw.en entstanden während der Befreiungskriege gegen Napoleon I. (Errichtung eines „Zivil- u. ...
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