Auszug aus dem Inhalt von Genossenschaft, Genossenschaftsrecht
I. Allgemeines In seiner urspr. Bedeutung ist unter Genossenschaft (G.) die Gemeinschaft der Genossen – an. naut, ahd. noz = Nutzvieh – zu verstehen. Über diese Herkunft aus dem bäuerlichen Lebensraum hinaus versinnbildlicht der Begriff G. ein insbesondere seit dem SpätMA wirkendes allgemeines Prinzip eines Personenverbandes, dessen Mitglieder gleichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, polit., kulturellen, rechtl. und rel. Interessen verpflichtet waren. Im Spannungsverhältnis zu ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Genossenschaft, Genossenschaftsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 5 Seiten 6,63 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.