lat. iudicium, forum, curia, ius, placitum; ahd. girihti, „Gericht, Urteil, Satzung, Regel“; mhd. geriht(e), mnd. gerichte, richte „Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung“; ahd., mhd. thing, tinc, ding „Gericht, Zeitpunkt der Gerichts-/Volksversammlung“. I. Begriff und Vielfalt G. ist zunächst allg. eine Organisationsform zur Ausübung des Hft.srechts G.sbarkeit (iurisdictio, iudicium) (Regalien, Gerichtsherr, Hoheitsrechte) bzw. einer aus Autonomie ...
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