Die Medizin im Dienste der Rechtspflege trug im Zuge ihrer fachlichen Entwicklung unterschiedliche Namen: Medicina legalis, Medicina forensis, Gerichtliche Arzneiwissenschaft, Staatsarzneikunde, Gerichtliche Medizin, Gerichtliche und Öffentliche Medizin, Gerichtliche und Soziale Medizin, Gerichtliche Medizin und Kriminalistik, zuletzt Rechtsmedizin. Den Kern des Faches trifft die Definition im Schmidtmannschen Handbuch der Gerichtlichen Medizin von 1905: „Die Gerichtliche Medizin lehrt die ...
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