Das G. ist ein dem geltenden Prozessrecht nicht mehr bekanntes Beweismittel (Beweis). Urspr. ging es um Aussagen von Richtern, Urteilern oder Schöffen über alle Vorgänge, die sich unmittelbar vor ihnen in einer Gerichtssitzung abgespielt haben. Außerdem wurde darunter der Beweis durch Gerichtsboten oder Büttel verstanden, die außergerichtliche Begebenheiten bezeugen können. Als G. wurde ferner die Beweisführung mit einer Gerichtsurkunde bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Gerichtszeugnis sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.