G. regeln die Verfahrensweise in öffentl. und privaten Gremien; die folgende Darst. beschränkt sich auf parlament. G. Das Verfahren auf den Reichstagen des Heiligen Römischen Reiches war nicht in einer schriftlichen G. fixiert. Es ergab sich vielmehr aus dem Reichsherkommen (Gewohnheitsrecht) sowie einzelnen Regelungen in den Wahlkapitulationen und den Reichsabschieden. Viele Einzelfragen (etwa zur Beschlussfähigkeit) blieben bis zuletzt ungeklärt. Die Praxis behalf sich u.a. mit einem 1569 ...
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