I. Soziale, ökonomische und rechtlich-politische Stellung Im MA war die Fremdbezeichnung für HandwerksG., vor allem von Zunftseite (Zunft, Zunftwesen), Knecht; als Selbstbezeichnung wurde immer häufiger „G.“ verwandt und setzte sich im 17./18. Jh. im allgemeinen Sprachgebrauch durch. Die G.nzeit begann mit dem Freisprechen des Lehrlings und der rituellen Aufnahme in den Kreis der G.n (Rechtsritual) und endete mit dem Erwerb des vollen Zunftrechts und der Niederlassung als Meister. Die ...
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