G. ist ein Rechtsprinzip des Verfassungsstaats (Verfassung) und besagt, dass für hoheitliches Handeln besonders der Exekutive eine (parlaments-)gesetzliche Ermächtigung vorliegen muss, soweit Rechte der Bürger berührt werden. Zusammen mit dem Vorrang des Gesetzes konstituiert der G. heute die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Bindung der Verwaltung an eine qualifizierte Normquelle ist eine Errungenschaft der Verfassungskämpfe des 19. Jh.s, bei denen sich das Bürgertum gegen die ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Gesetzesvorbehalt sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.