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Artikel Gesetzlicher Richter
Band II

Gesetzlicher Richter

Knauer, Peter

Auszug aus dem Inhalt von Gesetzlicher Richter

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt ähnlich wie die modernen Verfassungen aller Kulturstaaten: „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem G. entzogen werden“ (Art. 101 Abs. 1).Zweck dieser Bestimmung, die „Kennzeichen rechtsstaatlichen Justizwesens und Ausdruck eines fundamentalen Prinzips der Rechtspflege“ (Schmidt, LK 307) ist, ist der Schutz des einzelnen Staatsbürgers vor unlauteren Verschiebungen im Bereich der Rechtspflege. G. ist ...

Verweise

Gesetzlicher Richter verweist auf folgende Stichwörter
Aufklärung Bundesrepublik Deutschland Demagogenverfolgung Deutsche Demokratische Republik England Freiheit Gericht Gerichtsverfassung Goldene Bulle Grundgesetz Grundrechte Immunität Judicium parium Jus evocandi Justiz Kabinettsjustiz Kammergericht, preußisches Kurfürsten Laienrichter Liberalismus Magna Carta Libertatum Müller-Arnold-Prozesse Nationalsozialismus Nationalsozialistisches Recht Parlament Paulskirchenverfassung Preußen Recht Rechtsstaat Reich Reichshofrat Reichskammergericht Reichsrecht Revolution Richter Souveränität Supplikenwesen Territorialstaaten Urteilsbestätigung Urteilserfüllung, Urteilsvollstreckung Weimarer Reichsverfassung Willkür Zentralgewalt Zuständigkeit der Gerichte

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gesetzlicher Richter:
Ausnahmegerichte Kurzer Prozess Nullum crimen sine lege

Schlagwörter

Dem Stichwort Gesetzlicher Richter sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtspflege; Grundrechte; Verfassung und Verfassungsrecht; Staatsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.gesetzlicher_richter

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