I. Die Notwendigkeit von Gewerkschaften G. sind nach dem bundesrepublikanischen Verfassungsrecht (Grundgesetz) Vereinigungen der Arbeitnehmer zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. So ist es im Art. 9 Abs. 3 GG niedergelegt. Die Wirkungsweise dieses Grundrechts bezieht sich auf die Schwäche des Einzelnen, seine Interessen und wirtschaftlichen Positionen durchzusetzen. G. sollen damit individuelle und soziale Selbstbestimmung der Arbeitnehmer herstellen und sichern. II. Die ...
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