Auszug aus dem Inhalt von Gottespfennig, Gottesheller
Das Wort G. (gotzpfennich, gottespheng, godespenning, goytzpennich, gotes pfennic, gozpaenninger, gotzheller, gotzhaller u.ä., lat. denarius sancti spiritus, denarius dei) taucht seit etwa der 2. Hälfte des 13. Jh.s in dt. und lat. Rechtstexten auf. Die Bedeutung des Begriffes leitet C.J.A. Mittermaier aus der quellenmäßig selten belegten Wortform des Gaddespfening ab. Diese enthalte das Verb gadden („sich vereinigen“), so dass unter dem G. eine „zur Vereinbarung gegebene Summe“ zu ...
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