G. („Graugans“) wird das niedergeschriebene Recht des isl. Freistaats (ca. 1030–1264) genannt. Unbekannt ist der Ursprung des Namens: Er erscheint erstmalig 1548 in einem Inventar am Bischofssitz in Skálholt, doch könnte er deutlich älter sein.Anders als sonstige skand. Rechtsaufzeichnungen (Nordisches Recht) handelt die G. weder von der kgl. Rechtspflege noch von kgl. Prärogativen. Die in ihr gesammelten Beschlüsse und Entscheide erhellen die Grenzen und Grundlagen eines ...
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