I. Begriffliche und historische Verortung 1. Begriffsgeschichtlich lässt sich die Rede von G.n (droits fondamentaux, fundamental rights) um das Jahr 1770 herum datieren, was bereits ein erstes Indiz dafür liefert, dass es sich um ein Phänomen der Neuzeit handelt. Die Nähe zur sehr viel älteren Kategorie der Leges fundamentales ist eher sprachlicher Natur, der keine zwingenden sachlichen Verwandtschaften – von der Heraushebung des Grundlegenden einmal abgesehen – korrespondieren, denn ...
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