Unter G. wird ein mehr oder wenig klar abgegrenzter (Grenze), später der im Liegenschaftskataster (Kataster; Liegenschaftsrecht) ausgewiesene und im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes (Grundbuch) gebuchte Teil der Erdoberfläche verstanden. Der Terminus G. trat seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s auf. Zur Verdeutlichung einer an einem G. bestehenden, ggf. auch freien Rechtsposition wird in der Literatur auf die Begriffe Grundeigentum, Grundbesitz (Besitz), Liegenschaft oder liegendes ...
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