G. bezeichnet heute entweder ein dem gerichtlichen vorgeschaltetes Verfahren vor einer sogenannten Gütestelle mit dem Ziel der außergerichtlichen Einigung (Schiedsgericht) oder einen in den Zivilprozess integrierten Abschnitt, in dem der Richter einen gerichtlichen Vergleich der Parteien (Prozessparteien) anregt.In frühester Zeit kannte das Recht lediglich eine Art (Sühne-)Verfahren, in dem ein Täter durch das Anbieten eines bestimmten Sühnegeldes versuchte, die Rache des von ihm ...
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Dem Stichwort Güteverfahren sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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