Glaube als Rechtsbegriff hat stets mit „Vertrauen“ und „Treue“ zu tun und entspricht lat. fides. Glaube bezeichnet über alle Epochen der Rechtsgeschichte hinweg eine Vorstellung von oder gesinnungsähnliche Einstellung zu einem bestimmten Sachverhalt. Glaubwürdigkeit, -haftigkeit, Kredit, Bürgschaft, Ehrenwort und Treuhand werden im MA mit dem Begriff verbunden. Differenziert ist zu beurteilen, ob die redliche Gesinnung, die der G. meint, wie die antike fides objektiv v.a. aus den ...
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