Der H., lat. stipula, festuca, calmus oder calamus, ist ein ma. Rechtssymbol (Rechtssymbolik, Rechtssymbole), das hauptsächlich bei der Auflassung begegnet, hier der Festuca verwandt, als deren Weiterbildung der H. angesehen worden ist. So nimmt der Verkäufer (Kauf) einen H. in seine Hand und legt ihn in die Hand des Käufers (Briel, um 1404); ein Hof-, Ding- oder Lehngut wird empfangen, ein Zinsgut dem Pächter (Pacht) übergeben, indem der Schultheiß als Vertreter des Grundherrn ...
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Dem Stichwort Halm ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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