H. (capitis redemptio, afries. havedlêsene, mnd. hovetlosinge) bedeutet Ablösung der Todesstrafe durch Zahlung eines Geldbetrages, in fränk. Zeit (Fränkisches Recht; Fränkisches Reich) meist in Höhe des eigenen Wergeldes oder als Hochbuße (Buße) in Höhe von 900 Schillingen wie nach Langobardischem Recht. Die Lösung des Halses war ein Recht des zum Tode Verurteilten, der sein Leben ebenso wieder kaufen durfte wie der Friedlose (Friedlosigkeit) den Frieden. Nur bei wenigen Delikten wie ...
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