Das Handelsrecht in Deutschland war jahrhundertelang von Stadtrecht und Gewohnheitsrecht (Handelsusancen) geprägt, bis mit der Regelung des Handelsrechts im preuß. Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR §§ 475ff. II 8) und im Code de commerce von 1807 (Napoleonische Gesetzbücher) erste neuzeitliche Kodifikationen entstanden. In dem letzteren Gesetz, das in den linksrheinischen Gebieten und in Baden auch nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft nahezu unverändert fortbestand, war das ...
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